Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Meeresrauschen

Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag gemäß DEHOGA – Beherbergungsvertrag für Reservierungen.

Der DEHOGA hat folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt. Vor allem in dem Fall, dass der Gast ein einmal reserviertes immer wieder abbestellen möchte, ist es wichtig, dass die Vertragspartner ihrer Rechte und Pflichten kennen, um nicht in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch zu nehmen, die Ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, wie zum Beispiel Frühstück, Ostseecard-Gebühr , etc.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Amtsgericht Oldenburg in Holstein Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die Sie gegen die anfallenden Stornokosten im Krankheitsfall absichert.